Infos zum Minijob
Wer im Minijob arbeitet, sollte seine Rechte kennen. Wie alle Beschäftigten haben auch Minijobber*innen einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, gleichen Lohn für vergleichbare Arbeit, das Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, bezahlten Erholungsurlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und vieles mehr. Bei Verstößen gegen diese Rechte können Betroffene sich wehren.
Der größte Anteil der ausschließlich im Minijob Beschäftigten sind Frauen, die meist hauptberuflich die Verantwortung für Kinder oder Angehörige tragen. Dabei sind Minijobs aber nicht geeignet, um dauerhaft den Lebensunterhalt zu sichern oder die eigene Rente aufzubauen. Der Minijob wird nicht selten zur Minijobfalle, denn viele arbeiten lange in diesen Verhältnissen und müssen erleben, wie ihre Qualifikation entwertet wird.
Wichtig ist es sich über arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen und Wege zur Durchsetzung der konkreten Ansprüche im Hinblick auf die geringfügige Beschäftigung zu informieren. Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an oder schauen Sie unter dem Reiter Links und Informationen.